Stellungnahme zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)

Seit 26. Juni 2017 verpflichtet der Gesetzgeber mit dem sogenannten „Geldwäschegesetz“ auch Immobilienmakler, ein Auge bei Immobilientransaktionen auf möglichen Einsatz von Geldmitteln aus, wie es heißt, „schweren Straftaten“ zu werfen, und dies im Verdachtsfall den Behörden zu melden. 

Was bedeutet das im Alltag und für Sie als Immobilieninteressent oder Käufer einer Immobilie konkret? 

Betrachtet man den Normalfall einer Immobilientransaktion, macht die Ausweitung des Kreises der Verpflichteten auf Immobilienmakler wenig Sinn. Denn in Deutschland ist es nicht möglich, eine Immobilie zu erwerben, ohne dass zahlreiche Behörden wie u.a. das Finanzamt davon erfahren. Denn um eine Immobilie sein Eigentum nennen zu können, bedarf es einer notariellen Kaufvertragsurkunde. Und der Kauf erlangt nur Rechtskraft wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt und der Käufer als Eigentümer in das Grundbuch beim Amtsgericht eingetragen ist. Hierfür sendet der Notar Abschriften der Kaufvertragsurkunde an die jeweiligen Behörden. Nicht selten verlangt das Finanzamt nach Kenntnis des Kaufvertrages nachträglich von den Käufern einen Nachweis über die Finanzierung des Kaufpreises.

Auch ist der Notar verpflichtet die Identität der Vertragsparteien zu prüfen und zu dokumentieren, sowie alle Dokumente entsprechend zu verwahren. 

Eine zusätzliche Dokumentation seitens des Immobilienmaklers ist somit nicht nur aus meiner Sicht ein weiterer Akt überflüssiger Bürokratie. 

Als Immobilieninteressent oder Käufer einer Immobilie werden Sie also ab sofort bei ernsthaftem Kaufinteresse von Ihrem Immobilienmakler gebeten werden, sich mit Ihrem gültigen Personalausweis zu identifizieren. Der Immobilienmakler ist verpflichtet dies entsprechend zu dokumentieren und die Daten für 5 Jahre datenschutzkonform aufzubewahren. 

Ungeachtet der Bestimmungen aus dem GwG habe ich mich in der Vergangenheit bereits im Sinne meiner Kunden beratend um eine tragfähige und nachhaltige Aufstellung einer Finanzierung des Immobilienvorhabens gekümmert, sodass dieser Bereich, der übrigens durch Banken, Vermögensberater und Finanzdienstleister ebenfalls unter das besagte GwG fällt, von meiner Seite nur im Interesse meiner Kunden begleitet wird. 

Fühlen Sie sich also zukünftig nicht unter Generalverdacht der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestellt, wenn Sie sich für eine Immobilie interessieren und dabei nach Ihren Ausweisdokumenten gefragt werden!

Weitere Informationen finden Sie im Netz unter: https://ratgeber.immowelt.de/a/geldwaeschegesetz-so-vermeiden-makler-hohe-strafen.html und den gesamten Gesetzestext auf: https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/GwG.pdf.

Gern stehe ich Ihnen bei konkreten Fragen auch persönlich zur Verfügung.