Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

Datenschutz Thomas Berg Datenschutz Thomas Berg

Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Deinen personenbezogenen Daten passiert, wenn Du meine Website besuchst oder mit mir als Maklerin/Makler in Kontakt trittst. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Du persönlich identifiziert werden kannst. Ausführliche Informationen entnimmst Du der folgenden Datenschutzerklärung.

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung?

Die Datenverarbeitung erfolgt durch den Websitebetreiber und Makler. Die Kontaktdaten findest Du im Abschnitt „Verantwortliche Stelle" weiter unten sowie im Impressum dieser Website.

Wie erfasse ich Deine Daten?

Deine Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Du sie mir mitteilst – zum Beispiel, wenn Du mich per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular ansprichst. Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website erfasst (z. B. Browsertyp, Betriebssystem, Zeitpunkt des Seitenaufrufs). Näheres dazu im Abschnitt „Server-Log-Dateien".

Wofür nutze ich Deine Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten nutze ich, um Deine Anfrage zu einer Immobilie zu bearbeiten oder – bei ernsthaftem Kauf- oder Verkaufsinteresse – um einen Maklervertrag anzubahnen und abzuwickeln.

Welche Rechte hast Du bezüglich Deiner Daten?

Du hast jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Deiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Du hast außerdem ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Datenschutz kannst Du Dich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an mich wenden. Außerdem steht Dir ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu (siehe unten).

2. Verantwortliche Stelle

Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Thomas Berg Immobilien Körnerstraße 31 24103 Kiel Telefon: 0431 160 875 33 E-Mail: moin@bergimmobilien.com

Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.

3. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

Datenschutz

Ich nehme den Schutz Deiner persönlichen Daten sehr ernst und behandle sie vertraulich, entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Ich weise darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Kein Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter ist bei mir nicht bestellt, da dies gesetzlich erst ab einer Beschäftigung von in der Regel mehr als zehn Personen mit der ständigen Verarbeitung personenbezogener Daten vorgeschrieben ist. Diese Schwelle wird in meinem Unternehmen nicht erreicht.

Widerruf Deiner Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Deiner ausdrücklichen Einwilligung möglich. Du kannst eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen – eine formlose Mitteilung per E-Mail genügt. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht Dir ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständig ist die Datenschutzaufsicht des Bundeslandes, in dem mein Unternehmen seinen Sitz hat, also Schleswig-Holstein:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Dr. h.c. Marit Hansen Holstenstraße 98, 24103 Kiel Telefon: 0431 988-1200 E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de Homepage: https://www.datenschutzzentrum.de

Recht auf Datenübertragbarkeit

Du hast das Recht, Daten, die ich auf Grundlage Deiner Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeite, Dir oder einem Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Verlangst Du die direkte Übertragung an einen anderen Verantwortlichen, erfolgt dies nur, soweit technisch machbar.

Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung

Du hast im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Deine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft, Empfänger und den Zweck der Verarbeitung sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung. Besteht mit mir ein Maklervertrag oder eine andere rechtliche Vertragsbeziehung, können abweichende gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten (siehe Ziffer 4).

4. Welche Daten erhebe ich konkret, wofür und wie lange?

Wenn Du als Immobiliensuchende(r) Kontakt aufnimmst oder Dich für ein Angebot interessierst

Erhoben werden: Dein Name (ggf. Titel), Deine Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse, auf Wunsch Anschrift für den Postversand eines Exposés) sowie Angaben dazu, für welches Angebot oder welche Art von Immobilie Du Dich interessierst.

Speicherdauer: Grundsätzlich lösche ich diese Daten spätestens nach einem Jahr, sofern Du nicht ausdrücklich eine längere Speicherung wünschst (z. B. für regelmäßige Angebote zu Kapitalanlagen oder weil Du Dich für einen Newsletter registriert hast). Hast Du Dich nur für ein bestimmtes Immobilienangebot interessiert, das ich vermarktet habe, lösche ich Deine Anfrage, sobald diese Transaktion abgeschlossen ist – außer Du wünschst ausdrücklich die weitere Speicherung, um andere Angebote zu erhalten.

Wenn ein ernsthaftes Kauf- oder Verkaufsinteresse besteht

Bei ernsthaftem Interesse am Erwerb oder Verkauf einer Immobilie bin ich als Immobilienmakler gemäß Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, Deine Identität anhand eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) sowie ggf. einer Meldebestätigung zu prüfen und zu dokumentieren. Zusätzlich verarbeite ich in diesem Fall kaufvertragsrelevante Daten (z. B. Geburtsdatum, Angaben zu weiteren Vertragspartnern wie Ehepartnern, Steuer-ID) sowie Daten zum Kaufgegenstand.

Speicherdauer: Diese Daten bewahre ich nach den gesetzlichen Vorgaben mindestens fünf Jahre auf; einzelne personenbezogene Belege müssen aus steuerrechtlichen Gründen bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden.

Weitergabe Deiner Daten

Grundsätzlich gebe ich Deine Daten nicht ohne Deine eindeutige Zustimmung weiter. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn ein ernsthaftes Kaufinteresse besteht – etwa wenn Deine Kontaktdaten an die verkaufende Partei oder, auf Deinen Wunsch, an einen Finanzdienstleister weitergegeben werden. Erwirbst Du über mich eine Immobilie, gebe ich vertragsrelevante Daten an das von Dir beauftragte Notariat zur Vorbereitung des Kaufvertrags weiter.

Wie und wo werden Deine Daten gespeichert?

Ich nutze zur Erfüllung der Vertragsbeziehungen moderne IT-Systeme. Alle Daten werden ausschließlich elektronisch, passwortgeschützt und verschlüsselt gemäß Art. 32 DSGVO erfasst, übertragen und gespeichert.

Zur Verwaltung meiner Kunden- und Interessentendaten nutze ich die cloudbasierte Maklersoftware Propstack (Propstack GmbH). Meine E-Mail-Kommunikation wird verschlüsselt über die Proton AG mit Sitz in der Schweiz verarbeitet und gespeichert.

5. Cookies

Diese Website verwendet teilweise sogenannte Cookies. Cookies richten auf Deinem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Sie dienen dazu, mein Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen.

Die meisten der von mir verwendeten Cookies sind sogenannte „Session-Cookies". Sie werden nach Ende Deines Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Deinem Endgerät gespeichert, bis Du sie löschst. Diese Cookies ermöglichen es mir, Deinen Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Du kannst Deinen Browser so einstellen, dass Du über das Setzen von Cookies informiert wirst und Cookies nur im Einzelfall erlaubst, die Annahme für bestimmte Fälle oder generell ausschließt sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivierst. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Dir erwünschter Funktionen erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert. Ich habe ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung meiner Dienste.

Beim Aufruf dieser Website wird Dir ein Cookie-Banner angezeigt, über den Du nicht erforderliche Cookies ablehnen kannst. Diesen Banner habe ich bewusst eingerichtet, da meine Hosting-Plattform Squarespace Cookies verwendet; über ihn holst Du außerdem Deine Einwilligung zum Nachladen von Adobe Fonts und des ImmoScout24-Widgets ein (siehe Ziffer 7).

6. Server-Log-Dateien

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in sogenannten Server-Log-Dateien, die Dein Browser automatisch übermittelt. Dies sind: Browsertyp und -version, verwendetes Betriebssystem, Referrer-URL, Hostname des zugreifenden Rechners, Uhrzeit der Serveranfrage und IP-Adresse. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen findet nicht statt.

Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Bereitstellung der Website).

7. Eingesetzte Dienste und Einbindungen Dritter

Hosting: Diese Website wird über die Plattform Squarespace, Inc. betrieben. Beim Aufruf der Website werden technisch notwendige Daten (u. a. IP-Adresse) an Squarespace übermittelt und dort verarbeitet.

Webfonts: Zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten werden Webfonts von Adobe (Adobe Fonts/Typekit) nachgeladen. Dabei wird eine Verbindung zu Servern von Adobe aufgebaut, wobei technische Daten (u. a. IP-Adresse) übertragen werden können.

Immobilienbewertungs-Widget: Auf der Startseite ist ein Bewertungs-Widget der ImmoScout24 GmbH eingebunden. Beim Laden dieses Elements werden Daten an ImmoScout24 übermittelt.

Immobilienportale: Ich veröffentliche Immobilienangebote zusätzlich auf den Portalen Immowelt, Kleinanzeigen und ImmoScout24. Nimmst Du über eines dieser Portale Kontakt zu einem Angebot auf, verarbeitet der jeweilige Portalbetreiber Deine Daten zunächst eigenständig nach seiner eigenen Datenschutzerklärung, bevor Deine Anfrage an mich weitergeleitet wird. Technisch erfolgt diese Weiterleitung, indem das Portal Deine Anfrage strukturiert (z. B. als XML-Datei per E-Mail) direkt an mein CRM-System bei Propstack übermittelt.

Rechtsgrundlage und Drittlandtransfer: Die Einbindung von Squarespace als Hosting-Plattform ist zwingend erforderlich, damit diese Website überhaupt funktioniert; sie erfolgt auf Grundlage eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) an einer technisch stabilen und funktionsfähigen Website. Adobe Fonts und das ImmoScout24-Widget sind dagegen nicht zwingend erforderlich. Sie werden erst geladen, nachdem Du über den beim Seitenaufruf angezeigten Cookie-Banner eingewilligt hast (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i. V. m. § 25 TDDDG); lehnst Du nicht erforderliche Cookies ab, unterbleibt das Nachladen dieser beiden Dienste. (Bitte technisch prüfen: Stelle sicher, dass Dein Squarespace-Cookie-Banner das Laden von Adobe Fonts und des ImmoScout24-Widgets tatsächlich bis zur Einwilligung blockiert – nicht jeder Banner unterbindet automatisch das Nachladen eingebetteter Skripte und iframes.)

Sowohl Squarespace, Inc. als auch Adobe Inc. verarbeiten dabei Daten (u. a. Deine IP-Adresse) auch auf Servern in den USA; es findet also eine Übermittlung personenbezogener Daten in dieses Drittland statt. Diese Übermittlung stützt sich auf geeignete Garantien: Beide Anbieter sind nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert, ergänzend kommen EU-Standardvertragsklauseln zum Einsatz, soweit das Data Privacy Framework im Einzelfall nicht greift.

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Datenschutz, FAQ Thomas Berg Datenschutz, FAQ Thomas Berg

Vereinbarung zur DSGVO - Datenschutz Grundverordnung

Hinweise zur Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten gem. Datenschutz Grundverordnung bei Thomas Berg Immobilien

Hinweise zur Speicherung und Verarbeitung von Kundendaten gem. Datenschutz Grundverordnung.

An dieser Stelle möchte ich Sie darüber informieren, was im Rahmen der Vertragsbeziehung zwischen Ihnen und Thomas Berg Immobilien an Daten erhoben werden und zu welchem Zweck.

Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) folgt dem Grundsatz, dass personenbezogene Daten dem Kunden gehören und der Kunde einer Speicherung und Verarbeitung dieser Daten jeweils zustimmen muss.  

Welche Daten werden zu welchem Zweck erhoben, gespeichert und verarbeitet?

Sie nehmen Kontakt zu Thomas Berg Immobilien Kontakt als Immobiliensuchenden auf oder ein Immobilienangebot hat Ihr Interesse geweckt

  • Die korrekte Identität, Ihr Vor- und Nachname und ggf. Titel

  • Ihre Kontaktdaten wie z.B. Telefonnummer und E-Mailadresse und ggf. Ihr Anschrift, sofern Sie ein Exposé per Post wünschen.

  • Für welches Immobilienangebot Sie sich interessieren oder welche Art von Immobilie Sie in welchem Gebiet zu welchen Kaufpreisvorstellungen Sie suchen.

Sie haben ernsthaftes Interesse am Erwerb/Verkauf einer Immobilie

  • Die korrekte Identität durch ausweisen mit einem amtlichen Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass und Meldebestätigung) gem. Geldwäschegesetz (GwG).

  • Ihre Kontaktdaten wie z.B. Telefonnummer und E-Mailadresse

  • Daten zum Kaufgegenstand

  • kaufvertragsrelevante Daten (Geburtsdaten, Vertragspartner (Ehepartner), Steuer-ID, etc.)

Wie und wo werden meine Daten gespeichert?

Thomas Berg Immobilien verwendet zur Erfüllung der Vertragsbeziehungen und täglichen Arbeit moderne und IT-Systeme. Alle Daten werden ausschliesslich elektronisch erfasst und gem. Artikel 32 DSGVO und passwortgeschützt, verschlüsselt übertragen und gespeichert. Als Dienstleister nutzt Thomas Berg Immobilien den Clouddienst Propstack zur Speicherung kundenrelevanter Daten, die ausschließlich auf europäischen Servern gespeichert werden.

E-Mails werden nicht lokal gespeichert sondern verschlüsselt auf Servern der Proton Technologies AG in der Schweiz verarbeitet und gespeichert.  

Weitere Informationen über die hohen Sicherheitsstandards bei Propstack und Proton finden auf deren Seiten.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Thomas Berg Immobilien folgt dem Prinzip der Datenminimierung und speichert keine unnötigen Daten. Sofern keine gesetzlichen Bestimmungen und Fristen dagegen sprechen, werden Kundendaten von Immobiliensuchenden nach spätestens einem Jahr gelöscht, es sei denn der Kunde wünscht eine längere Speicherung um z.B. regelmäßige Angebote von Kapitalanlagen zu erhalten oder der Kunde hat sich für einen Newsletter registriert. Kunden, die ein Immobilienangebot erhielten, dessen Daten werden nach erfolgreichen Verkaufsabschluss des Immobilienangebotes gelöscht. Es sei denn, der Kunde wünscht explizit die Speicherung seiner Daten, um z.B. andere Immobilienangebote zu erhalten.
Kunden, die über Thomas Berg Immobilien eine Immobilie erworben haben, dessen Daten müssen gem. gesetzlicher Bestimmungen mindestens 5 Jahre gespeichert und zum Teil aus steuerrechtlichen Gründen personenbezogene Belege bis zu 10 Jahre gespeichert werden.

Habe ich Recht auf Auskunft und kann ich die Löschung meiner Daten verlangen?

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Auskunft über die bei Thomas Berg Immobilien gespeicherten Kundendaten zu erhalten. Sofern keine gesetzlichen Gründe gegen eine Löschung sprechen, haben Sie das geht jederzeit die Löschung der gespeicherten Daten zu verlangen. Es sei denn, Sie haben eine rechtliche Vertragsbeziehung mit Thomas Berg Immobilien (Maklervertrag) der andere Fristen vorsieht.

Werden meine Daten weitergegeben?

Grundsätzlich werden Ihre Daten nicht ohne Ihre eindeutige Zustimmung weitergegeben. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur im Falle einer ernsthaften Kaufabsicht, wo z.B. Ihre Kontaktdaten den Verkäufer oder auf Ihren Wunsch an einen Finanzdienstleister weitergegeben werden. Sofern Sie eine Immobilie über Thomas Berg Immobilien erwerben, werden vertragsrelevante Daten an das von Ihnen beauftragte Notariat zur Vorbereitung eines Kaufvertrages weitergeben.

Gibt es einen Datenschutzbeauftragten?

Nein, da ein Datenschutzbeauftragter ist nur bei einer Mitarbeiteranzahl von über 10 Personen vorgeschrieben ist.

Was ist mit den Cookies beim Aufruf meiner Webseite?

Meine Webseite ist bei Squarespace gehostet. Dies ist ein Webseitenanbieter aus den USA, der zur Verarbeitung die IP-Adresse abfragt. Meine Webseite nutzt die Webfonts von Adobe.

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FAQ Thomas Berg FAQ Thomas Berg

Das Grundbuch

Ein rechtlicher Exkurs über das Grundbuch

Grund und Boden aus Sicht des Gesetzes

Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Aufgrund seines hohen wirtschaftlichen Stellenwertes wird Grundeigentum eine besondere werterhaltende Bedeutung beigemessen, die oftmals zur Besicherung von Darlehen, Krediten oder sonstigen Verpflichtungen verlangt wird. Aber auch andere Rechte, mit denen ein Grundstück belastet werden kann, kennt die Rechtswirklichkeit, darunter fallen z.B. Wohnrechte, Wegerechte oder Nießbrauchrechte.  

Aufgrund dieses hohen Stellenwertes im Rechtsverkehr ist es erforderlich, die wesentlichen Verhältnisse eines Grundstückes neben seiner räumlichen Begrenzung zuverlässig und verbindlich festzuhalten. 

Diesem Zweck dient das sogenannte Grundbuch, denn Eigentümer oder Inhaber von Rechten an einem Grundstück ist grundsätzlich nur derjenige, der in dem Grundbuch eingetragen ist. 

Was ist ein Grundbuch überhaupt und was gibt es darin zu lesen?

Das Grundbuch bestand ursprünglich, bevor es digitalisiert wurde, aus einzelnen Grundbuchblättern, die sich im Regelfall auf ein Grundstück beziehen und dort Angaben zu den einzelnen Rechtsverhältnissen machen. 

Diese Informationen über ein Grundstück werden in einem Grundbuchblatt in 5 Abschnitte unterteilt:

  • Aufschrift als Angabe des Amtsgerichtes, welches das Grundbuch führt, dem Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblattes, z.B. Amtsgericht Hamburg, Grundbuch von St. Georg, Blatt Nr. 12345.

  • Bestandsverzeichnis als Beschreibung des Belegenheitsortes durch Informationen des Katasteramtes, z.B. Gemarkung St. Georg, Flur 32, Flurstück 2. Diese Angaben können auch durch Informationen zur wirtschaftlichen Nutzung, der Lage und Größe ergänzt sein, z.B. Gebäude mit Freifläche, Lange Reihe 2-4, 12 a 71 m².

  • Abteilung I gibt Auskunft über die Eigentümer und die wesentlichen Rechtsverhältnisse, z.B. in Erbengemeinschaft oder Miteigentümer zu je 1/2. Des Weiteren ist der dort vermerkt, auf was der Eigentumserwerb beruht, z.B. Erbschaft, Zuschlagbeschluss bei Zwangsversteigerung oder die Auflassung durch den Voreigentümer.

  • In der Abteilung II werden alle Belastungen des Grundstückes angegeben, die nicht Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden sind. Das sind neben Wegerechten und Wohnrechten auch Beschränkungen des Verfügungsrechtes des Eigentümers wie z.B. Vorkaufsrechte, Testamentsvollstreckung, Zwangsversteigerung oder Auflassungsvormerkungen.

  • In dem letzten Abschnitt, der Abteilung III, sind Belastungen durch Grundpfandrechte aufgeführt, z.B. Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.

Wer führt das Grundbuch und wie kann man Einsicht nehmen?

Das jeweilige Grundbuch wird von dem Amtsgericht geführt, in dessen Bezirk das betroffene Grundstück belegen ist. Die zuständige Abteilung an dem Amtsgericht wird oftmals Grundbuchamt genannt. Dort sind die Ansprechpartner Rechtspfleger sowie die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Grundbuchamtes.

Das deutsche Grundbuch selbst ist im Gegensatz z.B. dem Grundbuch in Österreich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass nicht jeder Einsicht in das Grundbuch nach beliebigen Ermessen nehmen kann. In § 12 Abs. 1 der Grundbuchordnung (GBO) ist folgendes geregelt:

„(1) Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Das gleiche gilt von Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, sowie von den noch nicht erledigten Eintragungsanträgen.“

Das bedeutet nur wer ein „berechtigtes“ Interesse nachweisen kann, darf Einsicht in das Grundbuch nehmen. Als berechtigtes Interesse kommt dabei in Frage:

  • Eigentümer

  • Erben, ggf. Vermächtnisnehmer

  • Notare

  • Banken im Rahmen der Besicherung

  • Gläubiger im Rahmen der Zwangsvollstreckung

Nicht ausreichend ist, wenn lediglich eine ungesicherte Rechtsposition geltend gemacht wird, wie z.B. von einem Pflichtteilsberechtigten oder potentiellem Kaufinteressenten. 

Wie erreicht man eine Änderung im Grundbuch?

Das Grundbuch wird im Regelfall nur auf schriftlichen Antrag tätig. Einem konkreten Antrag ist grundsätzlich die sogenannte Eintragungsbewilligung desjenigen beizufügen, dessen Recht durch die Änderungen im Grundbuch betroffen ist; so z.B. Bewilligung des Eigentümers über das einzutragende Wegerecht zugunsten eines Grundstücksnachbarn.

Die Eintragungsbewilligung und etwaige sonstige für die Eintragungen erforderlichen Erklärungen der beteiligten Personen müssen gegenüber dem Grundbuchamt durch öffentliche und öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Für diese Beurkundungen und Beglaubigungen sind in der Regel Notare zuständig. 

Als beispielhafte Ausnahme, dass das Eigentum auch ohne Eintragung übertragen werden kann, ist als häufigster Fall die Erbschaft zu nennen. Verstirbt ein Grundstückseigentümer, so wird das Grundstück mit Ableben des Erblassers Eigentum der Erbengemeinschaft oder des Erben. Eine Eintragung erfolgt nicht, rechtstechnisch redet man in diesem Fall von einer Grundbuchsberichtigung. Die Unrichtigkeit des Grundbuches, die berichtigt werden soll, kann durch Vorlage eines Erbscheines oder eines notariellen Testamentes nachgewiesen werden.

Wie wird man Eigentümer eines Grundstückes? 

Grundbestandteil für den Erwerb eines Grundstückes ist ein Kaufvertrag, in dem sich Käufer wie Verkäufer auf den Übergang des Eigentums an einem bestimmbaren Grundstück gegen Zahlung eines Kaufpreises oder Gewährung anderer Gegenleistungen geeinigt haben. Dieser Kaufvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit grundsätzlich der notariellen Beurkundung.  Der Abschluss dieses Kaufvertrages allein gereicht noch nicht zur Begründung eigenen Eigentums durch die Käufer, dieser regelt nur die Verpflichtung zur bzw. Recht auf Übertragung. 

Hinzutretend muss das Grundbuchamt die Eintragung in das Grundbuch vornehmen, welches das Vorliegen der sog. Auflassung einfordert. Unter der Auflassung ist der Übertragungsakt selbst zu verstehen, wie z.B. bei Übergabe der gekauften Brötchen stehen sich bildlich gesprochen Käufer und Verkäufer gegenüber und erklären (da das Grundstück schwerlich zu übergeben ist), dass das Eigentum auf den Käufer übergehen soll. Auch diese Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung.

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Stellungnahme zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz - GwG)

Seit 26. Juni 2017 verpflichtet der Gesetzgeber mit dem sogenannten „Geldwäschegesetz“ auch Immobilienmakler, ein Auge bei Immobilientransaktionen auf möglichen Einsatz von Geldmitteln aus, wie es heißt, „schweren Straftaten“ zu werfen, und dies im Verdachtsfall den Behörden zu melden. 

Was bedeutet das im Alltag und für Sie als Immobilieninteressent oder Käufer einer Immobilie konkret? 

Betrachtet man den Normalfall einer Immobilientransaktion, macht die Ausweitung des Kreises der Verpflichteten auf Immobilienmakler wenig Sinn. Denn in Deutschland ist es nicht möglich, eine Immobilie zu erwerben, ohne dass zahlreiche Behörden wie u.a. das Finanzamt davon erfahren. Denn um eine Immobilie sein Eigentum nennen zu können, bedarf es einer notariellen Kaufvertragsurkunde. Und der Kauf erlangt nur Rechtskraft wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt und der Käufer als Eigentümer in das Grundbuch beim Amtsgericht eingetragen ist. Hierfür sendet der Notar Abschriften der Kaufvertragsurkunde an die jeweiligen Behörden. Nicht selten verlangt das Finanzamt nach Kenntnis des Kaufvertrages nachträglich von den Käufern einen Nachweis über die Finanzierung des Kaufpreises.

Auch ist der Notar verpflichtet die Identität der Vertragsparteien zu prüfen und zu dokumentieren, sowie alle Dokumente entsprechend zu verwahren. 

Eine zusätzliche Dokumentation seitens des Immobilienmaklers ist somit nicht nur aus meiner Sicht ein weiterer Akt überflüssiger Bürokratie. 

Als Immobilieninteressent oder Käufer einer Immobilie werden Sie also ab sofort bei ernsthaftem Kaufinteresse von Ihrem Immobilienmakler gebeten werden, sich mit Ihrem gültigen Personalausweis zu identifizieren. Der Immobilienmakler ist verpflichtet dies entsprechend zu dokumentieren und die Daten für 5 Jahre datenschutzkonform aufzubewahren. 

Ungeachtet der Bestimmungen aus dem GwG habe ich mich in der Vergangenheit bereits im Sinne meiner Kunden beratend um eine tragfähige und nachhaltige Aufstellung einer Finanzierung des Immobilienvorhabens gekümmert, sodass dieser Bereich, der übrigens durch Banken, Vermögensberater und Finanzdienstleister ebenfalls unter das besagte GwG fällt, von meiner Seite nur im Interesse meiner Kunden begleitet wird. 

Fühlen Sie sich also zukünftig nicht unter Generalverdacht der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gestellt, wenn Sie sich für eine Immobilie interessieren und dabei nach Ihren Ausweisdokumenten gefragt werden!

Weitere Informationen finden Sie im Netz unter: https://ratgeber.immowelt.de/a/geldwaeschegesetz-so-vermeiden-makler-hohe-strafen.html und den gesamten Gesetzestext auf: https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/GwG.pdf.

Gern stehe ich Ihnen bei konkreten Fragen auch persönlich zur Verfügung. 

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Hausgeld bei Eigentumswohnungen

Was ist das sogenannte Hausgeld bei Eigentumswohnungen?

Welche monatlichen Kosten kommen bei einer Eigentumswohnung auf mich zu?

Wahrscheinlich kennen Sie es (noch) von Ihrer Mietwohnung: neben der eigentlichen Miete zahlen Sie auch monatlich eine Vorauszahlung für eine Reihe von Kosten, für die Sie als Mieter aufkommen müssen. Das sind zum Beispiel Gebühren für die Müllabfuhr, Straßen- und Treppenhausreinigung, Hausmeister und Gärtner, Winterdienst und eine Vorauszahlung für den Verbrauch von Trinkwasser und Heizung.

Bei einer Eigentumswohnung fallen diese Kosten natürlich genauso an und werden von den Bewohnern genauso anteilig getragen. Jedoch tragen Sie als Eigentümer auch die zusätzlichen Kosten, die bei einer Mietwohnung auf den Mieter übertragen werden können. Dazu gehören u.a. die Verwaltergebühren und die Instandhaltungsrücklagen bzw. die Kosten für größere Instandsetzungsmaßnahmen.

All diese Kosten werden von dem Verwalter über das sogenannte Hausgeld abgerechnet. Wie hoch dieses Hausgeld ist, wird einmal im Jahr mit dem Wirtschaftsplan des Verwalters der Eigentümerversammlung zur Abstimmung vorgeschlagen und beschlossen. Welchen Anteil Sie für Ihre Wohnung zahlen, steht im Verhältnis zu Ihrem Eigentumsanteil an der gesamten Eigentumswohnanlage, und in manchen Fällen hängt es ab von Sonderreglungen, die in der Teilungserklärung geregelt sind. Gesetzlich regelt das Wohnungseigentumsgesetz - kurz WEG - diese Lastenverteilung innerhalb einer Eigentümergemeinschaft.

Die Höhe des Hausgeldes setzt sich also aus den verbrauchsabhängigen Kosten der jeweiligen Wohnung und den anteiligen verbrauchsabhängig entstandenen Kosten auf den gemeinschaftlich genutzten Flächen, den Versicherungen, Steuern, Gebühren, Verwaltungskosten, der Instandhaltungsrücklage, Wartung, Reinigung und Pflege von Anlagen und Reparaturen zusammen.

Wie hoch ist nun das Hausgeld? Das lässt sich leider nicht pauschal beantworten, denn je nach Alter und Größe der Wohnungseigentumsanlage variieren die Kosten stark. Große, ältere und stark sanierungsbedürftige Gebäude werden im Vergleich zu einer kleineren Neubau-Eigentumswohnanlage einen wesentlich höheren Anteil an Reparaturen und Rücklagenbildung aufweisen. Auch ist der Energieverbrauch in älteren Gebäuden höher als im Neubau.

Interessieren Sie sich für eine bereits genutzte Eigentumswohnung, wird die Höhe des Wohngeldes wahrscheinlich im Exposé benannt sein. Lassen Sie sich aber mindestens den aktuellen Wirtschaftsplan geben, daraus können Sie die Zusammensetzung und auch die Höhe der einzelnen Positionen entnehmen und haben guten Überblick über den wirtschaftlichen Zustand der Eigentumswohnanlage. Besser ist es jedoch, Sie lassen sich die letzten 3 Abrechnungen und Protokolle der Eigentümerversammlungen zeigen, so haben Sie einen Eindruck über die Entwicklung der Kosten und wissen, was in den letzten Jahren für Reparaturen verwendet wurde bzw. wie sich die Rücklagen entwickelt haben. Die Protokolle der Eigentümerversammlungen geben weiteren Aufschluss über die Stimmung oder etwaige Probleme innerhalb der Eigentümergemeinschaft.

Sofern Sie sich für eine noch nicht gebaute oder im Bau befindliche Eigentumswohnung interessieren, erkundigen Sie sich nach dem vorläufigen Wirtschaftsplan -- sofern der erste Verwalter bereits bestimmt wurde, wird dieser Ihnen sicherlich gern eine Prognose mitteilen können.

Quellen: Wohnungseigentumsgesetz

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Erwerbsnebenkosten

Nebenkosten des Grundstückskaufvertrages.

Welche Kosten kommen neben dem Kaufpreis der Immobilie beim Kauf noch auf mich zu?

Beim Erwerb einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten an, die der Käufer bei seiner Planung mit berücksichtigen sollte. Diese Kosten nennt man Erwerbsnebenkosten und dazu gehören:

Notargebühren

  • Beurkundung des Kaufvertrages
  • Gebühren für die Abwicklungstätigkeiten
  • Vertragsvollzugsgebühren
  • Beurkundung der Grundschuld
  • Kosten für Anderkonto
  • Pauschale Entgelte (Post und Telekommunikation)
  • 19% MWSt. 

Grundbuchgebühren

  •  Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Löschung der Auflassungsvormerkung
  • Eintragung des Eigentümers
  • Eintragung der Grundschuld

Einen detaillierteren Überblick zu den anfallenden Notar- und Grundbuchgebühren können Sie sich schnell und einfach auf der Internetseite www.notarkostenrechner.com verschaffen.

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Seit dem 1.1.2014 beträgt die Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein 6,5% vom Kaufpreis einer Immobilie.

Benötigen Sie weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer oder suchen Sie Steuersätze anderer Bundesländer, finden Sie diese auf den Seiten von Wikipedia.

Maklerhonorar

Das Maklerhonorar für den Käufer kann bis zu 5,95% des Immobilienangebotes betragen. Der genaue Prozentsatz muss immer im Exposé ausgewiesen werden. In der Regel sind meine Immobilienangebote für den Käufer courtagefrei.

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